Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schöffenwahl


Allgemeine Informationen

Schöffenwahl  2013

 

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.

 

Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt ___ Frauen und Männer, die am Amtsgericht ____________ und Landgericht ____________ als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

 

Hinweis:         Bewerbungen für das Amt der Jugendschöffen erfolgen beim Landkreis bzw. beim Jugendhilfeausschuss.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

 

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

 

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

 

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.04.2013 bei der       

 

Gemeinde Remptenddorf

                        Hauptamt

                        Bahnhofstraße 17

                        07368 Remptendorf

 

                        Tel.:     036640/449-36.

 

Auf der Internetseite der Gemeinde kann unter www.remptendorf.de oder unter www.schoeffenwahl.de ein Bewerbungsformular heruntergeladen werden.

 

 


Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Frau Yvonne Mützel
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Telefon (036640) 449-36
Telefax (036640) 449-25


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

31. 03. 2024 - Uhr

 

09. 04. 2024 - Uhr

 

Amtsblätter

Hier finden Sie unser Amtsblätter

 

Fotoalben

Besucher: 109179

Die Ortsteile:

Altengesees

Altengesees

Burglemnitz

Eliasbrunn

Eliasbrunn

Gahma

Gahma

Gleima

Gleima

Liebengrün

Liebengrün

Liebschütz

Liebschütz

LückenmühleLückenmühle

RauschengeseesRauschengesees

Remptendorf

Remptendorf

Ruppersdorf

Ruppersdorf

ThierbachThierbach

ThimmendorfThimmendorf

Weisbach

Weisbach

 

 Infos zu den Ortsteilen

Wetter