Kinderausweise/-pässe
Allgemeine Informationen
Beantragung eines Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren und berechtigt Ihr Kind zur Einreise in viele Staaten.
Wir empfehlen die Ausstellung eines Kinderreisepasses außerdem, weil Ihr Kind dann auch ggf. ohne Begleitung der Eltern (z.B. mit den Großeltern oder in das Ferienlager) reisen kann.
Antragstellung:
Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten und des Kindes erforderlich.
Von Ihnen müssen Angaben zur Größe und Augenfarbe des Kindes gemacht werden.
Die Vorlage eines Sorgerechtsnachweises bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern ist zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes).
Wird der Kinderreisepass von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.
Gültigkeit:
Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Sie können innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verlängert werden, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen: Passgesetz
Notwendige Unterlagen
Zur Feststellung der Identität bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes (Kopie ausreichend) und (soweit vorhanden) den alten Kinderreisepass mit.
Des Weiteren ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild des Kindes in der Größe 3,5 x 4,5 cm erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass kann, nach Vereinbarung, sehr zeitnah ausgestellt werden.Kosten
Gebühren, die bei Antragstellung zu zahlen sind:
Erstausstellung 13,00 €
Aktualisierung/Verlängerung 6,00 €
Änderung des Wohnortes gebührenfrei.
Ansprechpartner
HauptverwaltungBahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Frau Priska Oswald
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf (036640) 449-10
(036640) 449-25
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
08. 07. 2022
09. 07. 2022
Amtsblätter
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