Meldebescheinigung / Aufenthalsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Aufenthalts-/Meldebescheinigung
Ihre zuständige Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch/Antrag eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister und enthält folgende Angaben:
Familienname,
frühere Namen,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordens- u. Künstlername,
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch d. Staat,
derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- u. Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte/Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
Familienstand
Religionszugehörigkeit.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
gegebenenfalls Vollmacht (der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen).
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG) § 18
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das Innenministerium
Gebühren
Erteilung einer einfachen Meldebescheinigung
(insbesondere Aufenthaltsbescheinigung)
je Bescheinigung 8,00 Euro
Erteilung einer Meldebescheinigung, die größeren
Aufwand verursacht
je Bescheinigung 16,00 Euro
Ansprechpartner
HauptverwaltungBahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Frau Priska Oswald
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
(036640) 449-10
(036640) 449-25