Veranstaltungsmeldung / Nachtruheverkürzung


Allgemeine Informationen

 

Öffentliche Veranstaltungen sind

lt. § 42 Ordnungsbehördengesetz -OBG- anzuzeigen

 

Bitte nutzen Sie dazu das Formular:

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

 

Die Nachtruhe beginnt für Veranstaltungen im Freien

und Festzelten um 22 Uhr (§ 5 ThürGastG)

Bei länger dauernden Veranstaltungen wird eine Erteilung einer Nachtruheverkürzung nötig.

 

Bitte nutzen Sie dazu das Formular.

 

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bau und Ordnung
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

(036640) 44916
44925

Formulare

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