An- Ab- Ummeldungen


Allgemeine Informationen

Ab sofort Elektronische Wohnsitzanmeldung 

in der Gemeinde Remptendorf 

 

In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug 14 Tage Zeit, sich umzumelden. Bisher war die Anmeldung der neuen Adresse nur persönlich im jeweils zuständigen Meldeamt möglich. 

 

Die Gemeinde Remptendorf ist eine der Pilotkommunen innerhalb Thüringens, die den Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" ab sofort zur Nutzung anbietet.

 

Der neue Wohnsitz in unserer Gemeinde kann nun auch online angemeldet werden. Auch die Aktualisierung der Adresse im Chip des Personalausweises oder der europäischen eID-Karte kann selbst vorgenommen werden. Der Adressaufkleber mit der neuen Adresse wird dann per Post an die neue Meldeadresse geschickt.

 

So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung:

 

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:

 

Sie haben die AusweisApp nicht? Auf der Internetseite der AusweisApp finden Sie die Möglichkeiten zum Herunterladen.

 

Sie haben noch kein Nutzerkonto? Auf der Internetseite der BundID können Sie Ihre BundID einrichten.

 

Die einzelnen Schritte:

 

1. Authentifizierung und Start des Dienstes

Auf dem Serviceportal „gemeinsam online loggen Sie sich mit dem Nutzerkonto ein, das Sie verwenden möchten, und authentifizieren Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis und der Ausweisapp. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.

 

2. Aktualisierung der Adressdaten

Sie erhalten im Serviceportal "gemeinsam online" Zugriff auf Ihre im Melderegister gespeicherten Daten und können online Ihre Anschrift aktualisieren.

 

3. Meldebestätigung abrufen

Sie erhalten eine E-Mail an die in Ihrem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, wenn die Meldebehörde Ihre Daten überprüft hat.  Anschließend können Sie Ihre digitale Meldebescheinigung herunterladen. Das Dokument ist durch ein elektronisches Siegel fälschungssicher.

 

4. Mit der AusweisApp die Adressänderung auf den Chip in der Ausweiskarte übertragen

Mit der AusweisApp übertragen Sie die geänderten Daten im Melderegister auf den Chip in Ihrer Ausweiskarte.

 

5. Neuen Adressaufkleber für das Ausweisdokument erhalten und aufkleben 

An Ihre neue Adresse wird ein Adressaufkleber für Ihr Ausweisdokument gesendet, den Sie selbst zu Hause aufkleben. 


Die Vorteile der elektronischen Wohnsitzanmeldung

 

Sicher: Alle behördlichen Datenschutzstandards werden eingehalten.

 

Komfortabel: Melden Sie sich online bequem an und sparen Sie den Weg zum Meldeamt.

 

Korrekt: Sie können sich rund um die Uhr ummelden und verpassen keine Frist.

 

Transparent: Über das Postfach in Ihrem Servicekonto erhalten Sie alle wichtigen Nachrichten und Dokumente.

 

Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung
Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Das Gesetz regelt zum Beispiel u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, Meldepflichten, Melderegisterauskünfte sowie Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Wohnungsgeberbestätigung:
um künftig Scheinanmeldungen zu vermeiden, wird mit dem neuen Bundesmeldegesetz die Wohnungsgeberbestätigung eingeführt.
Der Wohnungsgeber (Eigentümer/Vermieter) unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz und muss meldepflichtigen Personen eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Nur die Vorlage eines Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend !
Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab.
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist in wenigen Fällen auch beim Auszug erforderlich, zum Beispiel bei einem Wegzug ins Ausland.


Notwendige Unterlagen

zur persönlichen Anmeldung im Einwohnermeldeamt bringen Sie bitte mit:

 

- alle vorhandenen Dokumente (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)

- Geburtsurkunde

- Eheurkunde

- Scheidungsurteil

- Vaterschaftsanerkenung

- Sorgerechtserklärung

- Zustimmungserklärung des nicht mit zuziehenden Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht

- Wohnungsgeberbestätigung/ -scheinigung nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG)

 


Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Frau Heike Kalinke
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Telefon (036640) 449-10
Telefax (036640) Fax 449-25


Formulare

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