Untersuchungsberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

 

Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

 

Zur Inanspruchnahme dieser Untersuchungen sind nur Jugendliche im Sinne des JArbSchG

berechtigt, d.h. Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Sie gelten nicht für junge Menschen über 18 Jahre, auch wenn sie noch in der Berufsausbildung stehen.

Die Untersuchungsberechtigungsscheine und die dazugehörigen Erhebungsbögen werden von der Meldebehörde der Gemeinde ausgegeben, in deren Zuständigkeitsbereich der Jugendliche seine alleinige Wohnung oder seinen Hauptwohnsitz hat.

Die Ausgabe erfolgt unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gebührenfrei an den Jugendlichen, kann aber auch an den Personensorgeberechtigten ausgehändigt werden.


Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Frau Priska Oswald
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Telefon (036640) 449-10
Telefax (036640) 449-25


Formulare

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