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Passangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder aus ihr ausreisen wollen, haben einen gültigen Pass oder Passersatz im Sinne des § 7 Abs. 1 der Passverordnung (z.B. Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis) mitzuführen und sich auf Verlangen damit auszuweisen (Passpflicht).

Jeder Deutsche/jede Deutsche darf grundsätzlich nur einen Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass oder amtl. Pass der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

 

Dauer der Gültigkeit:

Ein Reisepass wird bis Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.

Der Vorläufige Reisepass hat, altersunabhängig, eine Gültigkeit von maximal 1 Jahr.

Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.

 

Bearbeitungszeit:

Für die Herstellung eines Reisepasses benötigt die Bundesdruckerei ca. 5 bis 6 Wochen.

In dringenden Fällen können Sie einen Reisepass mit EXPRESS bestellen. Dieses Dokument erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Ausstellung eines Vorläufigen Reisepasses möglich.

 

Ausstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres:

Reisepässe für minderjährige Kinder können nur mit Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) der sorgeberechtigten Elternteile beantragt werden.

Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes).

Hat das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist bei der Beantragung des Dokumentes die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

 

Achtung:

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Die bis Ende 2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten, davon unabhängig, ihre Gültigkeit.

Des Weiteren wird die Gebühr für einen Reisepass (für Personen über 24 Jahren) von 60 auf 70 Euro angehoben.

 

 


Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Notwendige Unterlagen

Zur Feststellung Ihrer Identität bringen Sie bitte Ihren aktuellen (oder ggf. abgelaufenen) Personalausweis und/oder Reisepass sowie Ihre Geburtsurkunde (Kopie ausreichend) mit.

Des Weiteren ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild der Größe 3,5 x 4,5 cm erforderlich.

 

Antragstellung:

Für die Beantragung ist in jedem Fall ein persönliches Erscheinen erforderlich.


Bearbeitungsdauer

Für die Herstellung eines Reisepasses benötigt die Bundesdruckerei ca. 5 bis 6 Wochen.

Gebühren

Gebühren, die bei Antragstellung zu zahlen sind:

Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 €

Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb v. 3 Werktagen 69,50 €

Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 €

Personen unter 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten 91,50 € (Vielreisende)

 

Personen ab 24 Jahren, Standard 60,00 €  -> ab.01.01.2024 Anhebung auf 70,00 €

Personen ab 24 Jahren mit 48 Seiten (Vielreisende) 82,00 €

Personen ab 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage) 92,00 €

Personen ab 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten 114,00 €

(Vielreisende)

Vorläufiger Reisepass (altersunabhängig) 26,00 €

Änderung des Wohnortes gebührenfrei.

 

Achtung:

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Des Weiteren wird die Gebühr für einen Reisepass (für Personen über 

24 Jahren) von 60 auf 70 Euro angehoben.


Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Frau Priska Oswald
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Telefon (036640) 449-10
Telefax (036640) 449-25


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

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