Personalausweise
Allgemeine Informationen
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Antragstellung:
Ausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres:
Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich. Für die Beantragung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Wird der Ausweis von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten notwendig.
Bei unverheirateten Eltern bzw. bei alleiniger Sorge ist ein Sorgerechtsnachweis (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes) vorzulegen.
Dauer der Gültigkeit:
Der Personalausweis wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
Antragstellung:
Für die Beantragung ist in jedem Fall ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Zur Feststellung Ihrer Identität bringen Sie bitte Ihren aktuellen (oder ggf. bereits abgelaufenen) Personalausweis sowie Ihre Geburtsurkunde (Kopie ausreichend) mit.
Des Weiteren ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.
Fotos können auch im Einwohnermeldeamt gemacht werden.
Bearbeitungsdauer
Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei ca . 3 bis 4 Wochen.Gebühren
Gebühren, die bei Antragstellung zu zahlen sind:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 46,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren 27,60 €.
Änderung des Wohnortes gebührenfrei.
Ansprechpartner
HauptverwaltungBahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Frau Heike Kalinke
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
(036640) 449-10
(036640) Fax 449-25
Formulare
-
Vollmacht Abholung Personalausweis
-
Zustimmungserklärung der gesetzlicher Vertreter zur Beantragung eines Personaldokumentes
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