Veranstaltungsmeldung / Nachtruheverkürzung
Allgemeine Informationen
Öffentliche Veranstaltungen sind
lt. § 42 Ordnungsbehördengesetz -OBG- anzuzeigen
Bitte nutzen Sie dazu das Formular:
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Die Nachtruhe beginnt für Veranstaltungen im Freien
und Festzelten um 22 Uhr (§ 5 ThürGastG)
Bei länger dauernden Veranstaltungen wird eine Erteilung einer Nachtruheverkürzung nötig.
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Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Bau und OrdnungBahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
(036640) 44916
44925
Formulare
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